Bus-Führerschein
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Qualifikationsbescheinigung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
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Qualifikationsbescheinigung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
- LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
- Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
- 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
- Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.
- 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift
- Gesundheitliche Eignung
- Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation