Bus-Führerschein
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Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Modul 4: Schadensprävention
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Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Modul 4: Schadensprävention
- LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
- Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
- 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
- Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.
- 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güter-kraftverkehrs und der Marktordnung
- 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift
- Gesundheitliche Eignung
- Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation