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Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 4: Schadensprävention

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.
Zielgruppe:
Fahrer im gewerblichen Güter und Personenverkehr
Maßnahmendauer:
Je Modul 7 Stunden
Unterrichtsart:
Vollzeit
Unterrichtszeiten:
08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit.
Inhalte:

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güter-kraftverkehrs und der Marktordnung
  • 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation
Preise:
99.00 € (Umsatzsteuerbefreit)
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